Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung für jede Fahrt erforderlich; Tagesfahrten bitte im Bus beim Fahrer zu bezahlen; für Tagesfahrten ins Ausland bitte gültigen Personalausweis mitnehmen.
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Veranstalter.
Diese Reisebedingungen erkennen Sie bei der Buchung an.

1. Anmeldung: Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen müssen schriftlich bestätigt werden, sonst erlischt deren Gültigkeit.

2. Bezahlung: Nach Abschluss des Reisevertrages sind € 50, - als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Leistungen: Leistungsänderungen betreffs Streckenbeschreibungen, evtl. auch des Hotels, können sich als notwendig erweisen bei höherer Gewalt wetterbedingt, Streik, Unruhen usw. ), in jedem Fall werden Sie von uns soweit wie möglich vorher darüber unterrichtet.

4. Preisbindung: Unsere Preise haben Gültigkeit nach dem Stand der Drucklegung unseres Programms. Bei unvorhergesehenen, gravierenden Preiserhöhungen seitens sonstiger Verkehrsträger, Schiff, Hotel usw. oder durch größere Währungsschwankungen bzw. Preissteigerungen im Transport- oder Reisebürogewerbe müsste eine Nachkalkulation vorgenommen werden.

5. Sonstiges: Für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird kein Ersatz erstattet. Bei unpünktlichem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Beförderung und / oder Rückerstattung.

6. Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, hat der Veranstalter Anspruch auf Vergütung, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet, oder tritt er, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Es entsteht: mindestens aber Euro 30,- bei Inlandsreisen; bei Auslandsreisen Euro 50, -
bis 30. Tag vor Reiseantritt € 30, -,
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 15%,
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 40%,
ab 6. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Bei Tages - und Halbtagesfahrten werden bei Rücktritt ab 6 Tage vor Reisebeginn 50% der Reisekosten berechnet. Bestellte Eintrittskarten werden nicht vergütet. Tritt der Kunde ohne vorherige Mitteilung die Reise nicht an oder kann der Kunde wegen unvollständiger Reisedokumente, z.B. Reisepass, die Reise nicht antreten, werden 100% des Reisepreises berechnet. Wenn bereits ausgehändigte Reisedokumente bei einer Stornierung nicht zurück gegeben werden, kann der Veranstalter den vollen Reisepreis fordern. Evtl. darüber hinaus gehende Kosten des Veranstalters werden gesondert berechnet.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: In nachstehenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1.) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Wir werden Sie in einem solchen Fall unverzüglich informieren und Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis ebenso prompt zurück erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden wir Sie hiervon unterrichten.

2.) Ohne Einhaltung der Frist können wir den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung von uns, nachhaltig stört, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch den Wert der ersparten Leistungen anrechnen lassen.

8. Haftung des Reiseveranstalters: Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung alle in diesem Prospekt angegebener Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9. Mitwirkungspflicht: Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungs störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört auch, dass er ein zumutbares Ersatzangebot akzeptiert, auf jeden Fall aber seine Beanstandungen sofort der örtlichen Reise leitung melden. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisegast diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm insoweit keine Ansprüche zu.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche aus dem Vertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich bei dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.

11. Reisegepäck: Für im Bus zurückgelassenes Reisegepäck wird keine Haftung übernommen.

12. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen: Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist jeder Reisegast selbst verantwortlich. Alle Kosten, die sich aus Nichtbeachtung dieser vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten der Reisenden. Für alle unsere Fahrten ist ein gültiger Reisepass ausreichend.

Claus Frank, Mit Freunden unterwegs

Stand 01.01.2011

 

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